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Förderung Dach- und Fassadenbegrünung

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) fördert im Zeitraum bis Ende des Sommers 2023 die Begrünung von Dächern und Fassaden.
Interessenten können sich ab jetzt bei der Stadt Hörstel melden.

Gruene Fassade

Gründächer und begrünte Wände können dafür sorgen, extreme Temperaturen im Sommer zu reduzieren. Gebäudebegrünungen leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Minderung der Hitzebelastung.

Das LANUV fördert in seiner Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Klimawandelvorsorge gezielt Kommunen bei der Begrünung des Stadtgebiets. Die Kommunen können dabei auch Fördermittel für private oder gewerbliche Gebäudeeigentümer*innen beantragen. Dabei ist eine Förderquote von 50% der zuwendungsfähigen Kosten möglich.

Bei Interesse und Rückfragen melden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder Telefon bei dem Koordinator Nachhaltigkeit und Klimaschutz.

Eine Interessensbekundung ist vorerst nur noch bis zum 15.01.2023 möglich. Die Beantragung der Maßnahme erfolgt voraussichtlich ab Mitte Februar über das Förderportal des Kreises.

Erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheids darf mit der Maßnahme begonnen werden. Das schließt die Auftragsvergabe ein. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt eine Förderung in der Regel aus.

Die Umsetzung muss bis zum 30.06.2023 erfolgt und dokumentiert sein. Die Fördermittel können erst nach erfolgreicher, zeitgerechter Umsetzung und Dokumentation ausgezahlt werden.

Bei einer Kontaktaufnahme gilt die allgemeine Datenschutzerklärung der Stadt Hörstel.

 

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