Herausgeber
Stadt Hörstel
Der Bürgermeister
Kalixtusstr. 6
48477 Hörstel
Vertreten durch:
Herr David Ostholthoff
Kontaktaufnahme:
Telefon: 054549110
Telefax: 05454911102
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Rechtsform
Die Stadt Hörstel ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 125 502 785
Presserechtliche Verantwortung und Vertretungsberechtigter:
Herr David Ostholthoff
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Grafische Konzeption und Umsetzung
Zoomart Medien Hörstel, www.zoomart.de
Rechtliche Hinweise
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Urheber- und Kennzeichenrecht
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Hinweisgeberschutzgesetz
Um Rechtsverstöße zu vermeinden bzw. aufzudecken und einen EU-weiten Standard zum Schutz von Whistleblowern zu garantieren, hat die Europäische Union die EU-Hinweisgeberrichtlinie erlassen.
Sofern Sie gegenüber der Stadt Hörstel einen Verdachtsfall anonym und vertraulich melden möchten, nutzen Sie dafür das folgende Formular.
Sie können sich aber auch direkt an den von der Stadt Hörstel beauftragten Zweckverband KAAW - Kommunale ADV-Anwendergemeinschaft West wenden. Ansprechpartner dort ist:
Herr Mario Könning
Tel.: 02861 939 409
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Dateigröße E-Mail
Sie können der Stadt Hörstel an die veröffentlichten E-Mail-Adressen elektronische Nachrichten bis zu einer Größe von 20 MB senden.
Dateiformate E-Mail
Bei der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung können derzeit folgende Dateiformate verarbeitet werden:
- PDF (Adobe Acrobat)
- DOCX (Microsoft Word)
- XLSX (Microsoft Excel)
- PPTX (Microsoft Power Point)
- Nur-Textformate TXT
- JPG (Bilddateien)
Bei anderen Dateiformaten können Ihre E-Mails vom System abgewiesen werden. Die Liste wird entsprechend aktueller Sicherheitsanforderungen bei Bedarf angepasst.
Begründung E-Mail Verschlüsselung
Die Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz ist derzeit äußerst gering. Nur wenige Verwaltungen bzw. Bürgerinnen und Bürger erfüllen derzeit die technischen und rechtlichen Voraussetzungen, um den geforderten Zugang nach § 3a VwVfG – NRW zu eröffnen. Deshalb ist zur Zeit nur mit sehr geringen Fallzahlen / geringem Bedarf zu rechnen. Neben den technischen Voraussetzungen sind bei der Stadt Hörstel, die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Eröffnung des Zugangs nach VwVfG zu schaffen, was jedoch nicht unerhebliche finanzielle und personelle Ressourcen binden würde. Aufgrund der Vielzahl der am Markt verfügbaren Techniken und Produkte, welche auch nicht miteinander kompatibel sind, kann eine Verwaltung nicht alle möglichen Signatur- und Verschlüsselungstechniken unterstützen. Die Stadt Hörstel müsste sich also für eine Form entscheiden und eine verbindliche Vorgabe machen. Im Umkehrschluss würde sie somit alle anderen möglichen Formen ausschließen. Dies bedeutet, dass die Zahl der derzeit potentiell möglichen Benutzer noch weiter sinkt. Da sich bisher noch kein tatsächlicher Standard mit hohem Verbreitungsgrad und hoher Akzeptanz beim Kunden auf dem Markt etabliert hat, wird die Stadt Hörstel die weitere Entwicklung beobachten und abwarten, um nicht Fehlinvestitionen zu tätigen. Sofern sich zur Zugangseröffnung gem. Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Fragen, Anregungen, Kritik ergeben bzw. kurzfristiger Bedarf und die Notwendigkeit der Umsetzung (trotz vorstehender Ausführungen) gesehen wird, steht Ihnen als Ansprechpartner
Herr Moritz Mlynarek (EDV-Abteilung der Stadt Hörstel)
unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Tel: 05454/911-127
Zugangseröffnung der Stadtverwaltung für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (gemäß § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW)
Der elektronische Zugang zur Stadtverwaltung für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation -insbesondere für die Übermittlung elektronischer Dokumente- zwischen Bürgern und Bürgerinnen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), ist ab sofort durch die Einrichtung einer virtuellen Poststelle gewährleistet.
Rechtsverbindliche E-Mails an die Stadtverwaltung
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Kreisverwaltung kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Neu ist ab sofort, dass auch rechtsverbindliche E-Mails über die zentrale E Mail-Adresse
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
an die Stadt gesandt werden können.
Rechtsverbindlichkeit ergibt sich dann, wenn durch Gesetz die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist. Die geforderte Unterschrift kann durch die so genannte elektronische Signatur ersetzt werden.
Für die Verschlüsselung benötigen Sie unseren so genannten "Öffentlichen Schlüssel". Dieser steht am Ende der Seite zum Herunterladen bereit.